Landgericht entscheidet: Abschlussgebühr bei Bausparverträgen rechtmäßig
Das Landgericht Heilbronn hat am 12.03.2009 in einem
Grundsatzurteil entschieden. Die Abschlussgebühr sei Teil des
Gesamtpreises, den der Bausparer für die Leistungen des
Bausparvertrages erbringen muss.
Der Abschlussgebühr stehe eine Gegenleistung der Bausparkasse
gegenüber. Mit dem Abschluss des Bausparvertrages erwerbe der
Bausparer zugleich die Option, ein Darlehen zu bereits jetzt
festgelegten Konditionen in Anspruch nehmen zu können. Dies
wiederum hänge wesentlich von der Sparleistung aller Bausparer ab
und setze deshalb den kontinuierlichen Neuabschluss von
Bausparverträgen voraus. Damit liege die Abschlussgebühr im
Interesse jedes neuen Bausparers. Im Unterschied zu
Kreditinstituten erfolge die Refinanzierung für ein Darlehen bei
Bausparkassen gerade nicht auf dem Kapitalmarkt, sondern durch den
von den Bauspareinlagen gespeisten "Zuteilungstopf". Das
Gericht hob außerdem die Transparenz der Abschlussgebühren-Regelung
ausdrücklich hervor.
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